- Freileitung
- Frei|lei|tung 〈f. 20〉 zw. Masten gespannte u. an Isolatoren befestigte Drähte zur Leitung elektr. Energie
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Freileitung,zur Übertragung von Elektroenergie oder von Fernsprech- und Telegrafiesignalen dienende, oberirdisch geführte elektrische Leitung aus frei gespannten blanken, isolierten oder umhüllten Seilen mit Erdungen, Isolatoren und sonstigen Zubehörteilen (Trag- und Befestigungseinrichtungen) sowie den notwendigen Stützen (Masten und deren Gründungen, Dachständer, Konsolen u. a.). - Als Leiter werden Kupfer- oder Aluminiumseile und Aluminiumseile mit Stahlseele eingesetzt. Bei sehr hohen Übertragungsspannungen werden Bündelleiter verwendet. Zum Schutz der Leiterseile gegen Blitzeinschläge wird ein Erdseil an der Mastspitze angebracht. Isolatoren (u. a. Hänge-, Stützen- oder Schäkelisolatoren) aus Porzellan oder Glas stellen den Abstand der Leiter gegen geerdete Teile (Masten) her. Für Niederspannungsleitungen werden Holzmasten, für Hochspannungsleitungen Stahlbeton- oder Stahlgittermasten verwendet. Bei einem geradlinigen Leitungszug werden Tragmasten, bei Winkeln Eckmasten eingesetzt; an Abspannmasten werden die Leiterseile so befestigt, dass kein Durchrutschen der Seile bei ungleichmäßiger Belastung möglich ist.In der Nachrichtentechnik sind die zur Informationsübertragung verwendeten Freileitungen (v. a. Kupferleitungen, z. B. Koaxialkabel) in den dichter besiedelten Gebieten trotz ihrer günstigeren Übertragungseigenschaften fast völlig von dem unterirdisch verlegten Fernmeldekabel (Erdkabel) verdrängt worden. Gründe hierfür sind neben wirtschaftlichen Erwägungen v. a. die größere Anfälligkeit der Freileitungen gegenüber witterungsbedingten Störungen sowie der größere Platzbedarf.* * *
Frei|lei|tung, die: oberirdisch an Masten geführte elektrische Leitung.
Universal-Lexikon. 2012.